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Der Verkäufer ist für die Lieferung der Ware an den Käufer an seinem Standort, beispielsweise einer Werkstatt, Fabrik, Lager usw., verantwortlich, ist jedoch in der Regel nicht für das Verladen der Ware auf das Fahrzeug des Käufers oder die Abwicklung der Zollabfertigung der Ware verantwortlich. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken des Transports der Ware vom Standort des Verkäufers zum vorgesehenen Bestimmungsort.
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Übergeben Sie die Waren an den vom Käufer benannten Spediteur am angegebenen Ort und wickeln Sie bei Bedarf die Ausfuhrzollabfertigung ab.
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FAS (Free Alongside Ship):
Liefern Sie die Waren an Bord an den vorgesehenen Verschiffungshafen und wickeln Sie alle für den Warenexport erforderlichen Zollverfahren ab.
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Liefern Sie die Waren an Bord an den vorgesehenen Verschiffungshafen und wickeln Sie alle für den Warenexport erforderlichen Zollverfahren ab.
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Der Verkäufer muss einen Raum mieten und die normale Fracht bis zum Zielhafen bezahlen. Der Verkäufer muss die Ware im Verschiffungshafen an das Schiff liefern und alle Kosten und Risiken tragen, bevor die Ware die Schiffsreling überquert.
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CIF (Kosten, Versicherung und Fracht):
Der Verkäufer trägt die Fracht- und Versicherungskosten für den Transport der Ware zum angegebenen Bestimmungshafen, das Risiko geht jedoch auf den Käufer über, wenn die Ware im Verschiffungshafen die Schiffsreling passiert.
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Der Verkäufer liefert die Waren an den vom Käufer benannten Spediteur, bezahlt die Fracht für den Transport der Waren zum Bestimmungsort und kümmert sich um die Ausfuhrzollabfertigung.
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CIP (Carriage and Insurance Paid To):
Der Verkäufer muss die Ware an den vom Käufer benannten Spediteur liefern, die Fracht bis zum Bestimmungsort bezahlen und eine Versicherung abschließen und bezahlen.
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DAT (am Terminal geliefert):
Die Lieferung ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Ware am Transportterminal am angegebenen Hafen oder Bestimmungsort entlädt und sie dem Käufer zur Entsorgung übergibt. Vorher trägt der Verkäufer alle Risiken und Kosten.
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Nachdem der Verkäufer die Ware an den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort geliefert hat, wird die Ware mit dem Transportmittel (ohne Entladen) an den Käufer geliefert. Der Verkäufer trägt alle Risiken und Kosten vor der Lieferung (mit Ausnahme der Importkosten).
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DDP (geliefert verzollt):
Der Verkäufer muss die Waren zum angegebenen Bestimmungsort transportieren und entladen, für die Abwicklung der Einfuhrzollanmeldungsverfahren verantwortlich sein und die Kosten für Zölle im Bestimmungsland, Hafengebühren usw. tragen.